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Trainingszeiten und Ansprechpartner
FB Organigramm neu 2011-2012-Platz.pdf
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Dokumente zum Download
Hier erhalten Sie alle wichtigen Anträge, Unterlagen und Infos zur Mitgliedschaft und mehr...
Eintrittserklärung Verein
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Antrag Spielerlaubnis
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Abteilungsbeitrag
Austrittserklärung Verein
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Spielerliste
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Um Passanträge zu bearbeiten müssen die Eintrittserklärung, die Abbuchungsermächtigung für den Abteilungsbeitrag sowie der Passantrag vollständig ausgefüllt sein.
Etwas zum schmunzeln
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Info WFV zu Vereinswechsel
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Bildungs- und Teilhabepaket...das Landratsamt informiert
Bildungs- und Teilhabeleistungen gibt es für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II beziehen, die laufende Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII beziehen, für die Kinderzuschlag nach § 6a Bundeskindergeldgesetz bezahlt wird oder für die Wohngeld gewährt wird.
Im Landkreis Tübingen ist das Landratsamt Tübingen für die Antragstellung und die Gewährung der Leistung zuständig. Das Bildungs- und Teilhabepaket umfasst die folgenden Leistungen:
- Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten
- Schülerbeförderungskosten
- Schulbedarf
- Lernförderung
- Zuschuss zur Mittagsverpflegung
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (Kosten für Mitgliedschaft in Vereinen)
Für den Bereich der Empfänger/innen von SGB II und SGB XII Leistungen müssen für eine rückwirkende Gewährung ab 1. Januar 2011 die entsprechenden
Anträge bis zum 30.06.2011 eingereicht werden.
Für den Bereich der Wohngeld- und Kinderzuschlagsempfänger/innen müssen die Anträge auf rückwirkende Gewährung bis 31.05.2011 eingereicht werden.
Informationsflyer Bildungs- und Teilhabepaket
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Antragsformular Leistungen für Bildung und Teilhabe
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